Was passiert wenn man eine Uni verklagt? Erfahrungsbericht

05.04.2021

      Lesedauer: 5 min


      Gerichtsverfahren gegen die HTWK


      Diese Seite zeigt auf, wie eine ausgebliebene Bewertung eines Studenten zu einer Eskalation über die Führungsriege einer ganzen Hochschule geführt hat.

      Ich berichte hier von meinen persönlichen Erfahrungen an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK). Mir wurde seinerzeit die Anerkennung meiner Leistungen verwehrt; formale Fehler und das Verhalten einzelner Personen führten schließlich zur Exmatrikulation. Diese Seite dokumentiert, wie ich die Ereignisse erlebt habe und welche Folgen sie für mein Leben hatten.

      Wenn Du ähnliche Erfahrungen gemacht hast oder mich unterstützen möchtest (Austausch, Dokumente, Öffentlichkeit), schreib mir bitte an: beletrice@proton.me. Ich bin offen für Gespräche mit Journalisten und studentischen Initiativen.

       

      Wenn man sich einen Studenten über seine Dozenten beschweren hört, dann hat das meist den Grund, dass sich der Student einseitig ungerecht behandelt fühlt, an der er nicht einsieht, etwas nicht gründlich genug gelernt zu haben -So zumindest das Klischee.

      Seit der Pandemie stellt sich auch 2026 die Frage, ob es überhaupt von Vorteil ist, jetzt zu studieren? Ärger mit dem Bafög, nicht die richtigen Möglichkeiten für Nebenjobs, Mieterhöhungen für Studenten... In Leipzig werden außerdem noch Langzeitstudiengebühren erhoben.

      Studieren kann einen lange lähmen.

      Es kommen größere finanzielle oder persönliche Nachteile beim Wiederholen eines Moduls oder bei deiner Abschlussarbeit auf dich zu? Dann hör' dir meine Story an.

      Ich denke, dass es richtig und wichtig ist, aufzuzeigen, was an der HTWK abgeht. Ich war lange Student dort.
       

      An der HTWK Leipzig studieren? Auf keinen Fall!


    Die Vorgeschichte

    Alles begann völlig harmlos:

    In Kooperation mit dem MDR sollte an der HTWK eine kreative Podcast-Reihe, erstellt von Studenten, entstehen. Meine Aufgabe war, Flyer, Plakate und Grafiken zur Veranstaltung zu erstellen.

    Einer der Kommilitonen sollte die Gruppenleitung machen und hatte nun endlich mal die Gelegenheit, sich vor anderen wie ein Vorgesetzter zu fühlen. Er wollte mich im Fach nicht dabei haben, brauchte aber die von mir entwickelten Grafiken. Er erzählte dem Dozenten, dass ich die Gruppenarbeit stören würde, sodass der Dozent mich vom Team ausgeschlossen hat und ich alleine weiterarbeiten sollte.

    Meine Leistungen sollten nicht beurteilt werden, weil geglaubt wurde, ich wollte den Kommilitonen über das Urheberrecht erpressen. Das war nicht der Fall und eigentlich ersichtlich. Ich wollte meine Leistungen schützen, weil ich wusste, dass der Gruppenleiter-Kommilitone mich ausbooten und gleichzeitig meine Grafiken benutzen wollte - Ohne die das Projekt ziemlich leer gewirkt hätte.

    Tatsächlich konnte der Kommilitone die Grafiken durch das Urheberrecht nicht einfach ohne mein Einverständnis benutzen.  

    Da das Modul nun aber im Team und nicht als einzelner Student bestanden werden sollte, gab es keine Lösung, wie ich, trotz der Konflikte, das Modul bestehen hätte können. Obwohl ich bereits 90% des Studiums abgeschlossen hatte, hätte ich das Modul, das ein ganzes Jahr in Anspruch genommen hatte, wiederholen sollen, was mich zusätzlich in die überhöhten Langzeitstudiengebühren getrieben hätte.

    Zunächst wurde mir geraten, mich mit dem Problem doch einfach an den Fachschaftsrat (FSR) zu wenden. Dieser war jedoch damit völlig überfordert, da er aus Studenten bestand, die keine juristischen Erfahrungen hatten und schon vor dem Wort  "Widerspruchsverfahren" zurückschreckten, weil sie befürchteten, der Dozent könnte dann etwas komisches von ihnen denken. Sie legten die Angelegenheit als "Patzer von der HTWK" aus.

    Auch schrieb ich Mails an andere Stellen der HTWK, die eigentlich bei Problemen mit dem Studium helfen sollten, erhielt jedoch von keiner eine Antwort.
     
     

    Was tun, wenn ein Problem nicht lösbar ist?

Sofern du Widerspruch einreichst, gibt es ein Widerspruchsverfahren. 

In meinem Fall gab es sogar 2 Widerspruchsverfahren hintereinander, obwohl nur eines zulässig gewesen wäre - Wie du später in diesem Text lesen wirst.

Das erste hatte bei mir eine Anhörung und einen Text vom Prüfungsausschuss zum Ergebnis:

Abb.1: Originalzitat Prüfungsausschuss 21.1.2020
Abb.1: Originalzitat Prüfungsausschuss 21.1.2020

Es wurde behauptet, ich hätte gar keine Grafiken erstellen, sondern eine Website entwickeln sollen (Aufgabe "Moderation" wurde vom Dozenten selbst aufgehoben). Die Aufgabe "Website" war nicht meine, sondern die eines weiteren Kommilitonen, der allerdings durch Vernachlässigung dieser Aufgabe das Fach nicht mehr bestehen konnte. Es fehlte also beim Endergebnis des Projekts sowohl eine Website. als auch Grafiken für Plakate/Flyer etc. - Und noch einiges mehr.

Meine Grafiken entstanden auf Wunsch des Dozenten, er kannte diese auch und segnete sie damals als "in Ordnung" ab. Aufeinmal aber nicht mehr. 


Inzwischen eskaltierte die Sache hoch zur Kanzlerin.

So kam folgende Mail dazu am 20.04. von der Kanzlerin bei mir an, anhand der schon deutlich wurde, dass es sich bei der Nichtbewertung meiner Leistungen nicht einfach nur um ein "Versehen" gehandelt haben kann:

Kanzlerin <kanzlerin@htwk-leipzig.de>, 20. April, 13:37 Uhr:

"Sehr geehrter Herr ....,

Ihre Aussage, es habe keine Abgabefristen gegeben oder Sie hätten sie nicht gekannt, erscheint doch schwerlich nachvollziehbar, wenn Sie bereits ein Widerspruchsverfahren angestrengt haben, in dem Sie gerade die Nichtbewertung der abgegebenen Arbeiten gerügt haben.

Zudem wurde Ihnen nach meinem Kenntnisstand jedenfalls im Anhörungstermin des Widerspruchsverfahrens nochmals Gelegenheit zur Abgabe eines, wie auch immer gearteten Leistungsnachweises, gegeben. Die Abgabe eines (prüfbaren) Leistungsnachweises ist eine Bringschuld des Prüflings. 

Sollten Sie zum Sachverhalt abschließend eine andere Auffassung vertreten, so steht es Ihnen frei, diese Angelegenheit nunmehr im (gerichtlichen) Rechtsweg zu verfolgen..."

Die Kanzlerin, gegen die zu dieser Zeit mehrere studentische Protestaktionen (unabhängig von dem hier geschilderten Vorfall) unter dem Slogan "Der Studentenrat sieht immer rot(h)er" stattfanden, weist die Sache von sich, da sie mein Anliegen für widersprüchlich halten würde.

Ich kannte allerdings die Abgabefristen zu dem gesamten studentischen Projekt tatsächlich nicht, da ich sie nie mitgeteilt bekommen hatte. Der Dozent hatte mich vom Team separiert, sodass das Team ohne mich weiterarbeiten sollte. Abgabefristen wurden mir daher nicht mitgeteilt.

Das spielte aber auch für die Abgabe keine Rolle, denn ich habe die Leistungen einmal dem Dozenten (vor den Fristen), als auch im Widerspruchsverfahren vorgelegt.

Genau dieser Punkt hätte nun über das Widerspruchsverfahren geklärt werden müssen.

In der Anhörung des Widerspruchsverfahrens wurden meine Leistungen von mir vorgelegt, blieben jedoch von den anwesenden Dozenten unbeachtet, sodass ich sie zum Schluss der Anhörung wieder an mich nahm. 


Außerdem wurden die Dateien in das vom Projektteam verwendeten Portal hochgeladen, sodass meine Leistungen auch dort einsehbar waren.

Mein Anwalt zitiert den Dozenten aus dem Mailverlauf mit Beweis:

"Kläger" = ich, Student
"Kläger" = ich, Student

Der studentische Vertreter war in der Anhörung mit anwesend und bezeugte, dass ich diese Leistungen vorgelegt hatte.

Wenn du bemerkst, dass etwas nicht der Wahrheit entspricht, könnte eine Klage der richtige Weg sein.

Was läuft schief an der Fakultät "Informatik und Medien" der HTWK?

Kurze Antwort: 

1. Die Leute werden nicht gut ausgebildet

2. Es gibt bei wesentlichen Problemen keine oder die falschen Ansprechpartner

3. Druck 

Das Problem im Studium Medientechnik an der HTWK ist, dass selbst im 6. Semester die wenigsten Studenten dazu in der Lage sind, eine Website zu erstellen. Ein Kommilitone hat diese Aufgabe vernachlässigt und hatte deshalb das Fach selbst nicht bestanden. Warum ich nun für das Erstellen einer Website verantwortlich gewesen sein soll, weiß ich bis heute nicht. 

Da tatsächlich die Mehrheit der zu erbringenden Leistungen nicht von den Teammitgliedern erstellt worden sind, wäre das Projekt im Gesamten gescheitert. Nach außen hin scheint das Ganze jedoch halbwegs erfolgreich: 

3 Kommilitonen haben bestanden, hingegen 3 nicht.


Meine Klage reichte mein Anwalt Mai 2020 am Verwaltungsgericht ein. Ein Fall für den Justitiar der Hochschule, der die HTWK im Rechtsstreit vertritt. Ein Justitiar ist nicht euer Freund, sondern vertritt die Institution vor Gericht. Das bedeutet, er fängt dafür auch an zu lügen: 

Abb.2: Originalzitat aus dem Brief des Justitiars vom 9.6.2020
Abb.2: Originalzitat aus dem Brief des Justitiars vom 9.6.2020

Selbst der Rektor...

Zitat Rektor der HTWK 3.8.2020
Zitat Rektor der HTWK 3.8.2020

Diese Bewertung fand jedoch niemals statt.

Sogar ein Zeugnis soll ich angeblich erhalten haben 

(habe ich nicht):

Abb.3: Zitat Justitiar
Abb.3: Zitat Justitiar

Prüfungsausschuss, Justitiar, Rektor der HTWK behaupteten, mir wären die Leistungen beurteilt worden + Erhalt eines Zeugnisses. Obwohl es nicht so war. Selbst wenn sie sie mir beurteilt hätten, wäre ich aber trotzdem durchgefallen, weil:

  1. die Grafiken zum Bestehen nicht ausgereicht hätten (obwohl diese Aufgabe von mir abgeschlossen wurde und meine einzige war)
  2. weil ich (also nicht wirklich) eine Webseite hätte erstellen sollen.

Ich hätte demnach in keinem Fall das Fach bestehen können.


DAS URTEIL VOM GERICHT
 

Wenn du einen Widerspruch einreichst, gibt es ein Widerspruchsverfahren und darauffolgend einen Widerspruchsbescheid oder einen Abhilfebescheid von deiner Hochschule.
 

Einen Widerspruchsbescheid gibt es, wenn der Widerspruch zurückgewiesen wird.

Einen Abhilfebescheid gibt es, wenn du recht bekommst und deinem Widerspruch stattgegeben wird.
 
Ich erhielt einen Abhilfebescheid. Die HTWK bediente sich hier eines juristischen Tricks:
Sie behauptete, mir die Leistungen abgenommen zu haben, diese aber nicht zum Bestehen des Moduls ausreichen würden. 

Aber warum macht die HTWK das?

Weil sie auf den sog. "Bemessungspsielraum" des Dozenten hinaus wollte. Auch ein Dozent unterliegt den Gesetzen (sog. "Hochschulrecht"). Wenn ein Dozent die Arbeit oder Prüfung eines Studenten auswertet, besitzt er rechtlich einen "Bemessungsspielraum", gegen den es schwer ist, juristisch anzukommen - Dies greift allerdings nur dann, wenn der Dozent die Leistung des Studenten tatsächlich beurteilt hat. Der Dozent des Fachs tat dies in meinem Fall jedoch nicht, sodass der Bemessungsspeilraum nicht gegeben war.

Ein Dozent ist rechtlich aber auch dazu verpflichtet, einem Studenten seine Leistungen zu beurteilen.
 
Deshalb konnte von mir Klage erhoben werden, denn die HTWK hatte mir zu keinem Zeitpunkt die Leistungen beurteilt.
So hier die Entscheidungsgründe des Richters aus dem Urteil vom 21.1.2020:

Ich musste mich also zudem in der HTWK durch 2 Widerspruchsverfahren kämpfen, obwohl nur eines zulässig gewesen wäre.

 

Der Richter bemerkt im Urteil:
Abb.4: Zitat aus dem Urteil vom 21.1.2021
Abb.4: Zitat aus dem Urteil vom 21.1.2021
Abb.5: Zitat aus dem Urteil vom 21.1.2021
Abb.5: Zitat aus dem Urteil vom 21.1.2021
Der Abhilfebescheid der HTWK war demnach rechtswidrig.

ABER: 

DIE ANHÖRUNG WAR GAR KEINE AHNHÖRUNG 😂

Zitat Richter aus dem Urteil 21.1.2021
Zitat Richter aus dem Urteil 21.1.2021

Die Anhörung war gar keine Anhörung, sondern eine "Sitzung". Nur in einer Anhörung wäre der Prüfungsausschuss dazu verpflichtet gewesen, mir die Leistungen abzunehmen. Es war aber keine "Anhörung". Und die Bewertung war ja nicht Tagesordnung in der "Sitzung" 😂

Auf Grundlage dessen durfte ich mein Studium an der HTWK nicht abschließen.


"Ja, haben Sie das Kleingedruckte nicht gelesen?" - §58VwGO

Es gibt nach einem Widerspruch einen Bescheid. Die HTWK versäumte es, eine Rechtsmittelbelehrung auf meinem Bescheid abzudrucken. Das dient dem Studenten dazu, zu erfahren, was er im nächsten Schritt auf dem Rechtsweg dagegen tun kann. Klage konnte auch deshalb erhoben werden, weil u.a. die Rechtsmittelbelehrung fehlte. >> Gesetzbuch §58VwGO
Erst seit meiner Klage druckt die HTWK die Rechtsmittelbelehrung auch auf ihre Dokumente.

Schau dir auf jeden Fall das Dokument an, dass du nach dem Widerspruch erhälst!


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